Allgemeine Geschäftsbedingungen visavis-translation
für Übersetzer & Agenturen

  1. Allgemeines/Geltungsbereich

    a) Für alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen DEMAN Übersetzungen e.K., Inhaber Cédric Sigoire, Grafenberger Allee 68, 40237 Düsseldorf (nachfolgend “visavis-translation”) und dem Übersetzer/Übersetzungsagentur (nachfolgend “Übersetzer”) bestehen, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Dies gilt sowohl für alle laufenden als auch für zukünftige Übersetzungsaufträge. Mit Übermittlung seines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung der AGB einverstanden.

    b) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB werden erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch visavis-translation gültig. Der Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  2. Vertragsschluss

    Visavis-translation übermittelt dem Übersetzer einen Übersetzungsauftrag. Sofern der Übersetzer den Auftrag nicht unverzüglich ablehnt, gilt der Vertrag als zustande gekommen.

  3. Leistungsumfang

    a) Der Übersetzer ist verpflichtet, die für die Ausführung des Vertrages benötigten Qualifikationen & Kenntnisse nachzuweisen und erklärt sich mit der Speicherung dieser Daten durch visavis-translation einverstanden. Er verpflichtet sich gegenüber visavis-translation, seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Visavis-translation ist berechtigt, diese Angaben zu prüfen und abzuspeichern.

    b) Der Übersetzer wird über die Details eines Übersetzungsauftrages (Umfang, Anforderungen, Form der Übersetzung, Abgabetermin, Korrekturschleife und sonstige Vorgaben) von visavis-translation ausführlich informiert.

    c) Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftrag persönlich zu erfüllen. Eine Bearbeitung des Auftrags durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von visavis-translation nicht zulässig.

    d) Der Übersetzer ist verpflichtet, seine Texte an visavis-translation fachgerecht und sorgfältig übersetzt, ohne inhaltliche Veränderungen, Kürzungen, Zusätze in der vereinbarten Sprache abzuliefern. Vorgenommene Übersetzungen sollten stets sinngemäß und an kulturelle und traditionelle Maßstäbe des betreffenden Sprachraumes angepasst sein.

    e) Die rechtzeitige Fertigstellung der Übersetzung innerhalb der von visavis-translation gesetzten Bearbeitungsfrist ist von zentraler Bedeutung für jeden Auftrag und stellt daher eine Hauptpflicht des Übersetzers dar. Sollte für den Übersetzer absehbar sein oder werden, dass er die gesetzte Bearbeitungsfrist nicht einhalten kann, ist er verpflichtet visavis-translation unverzüglich zu informieren.

    f) Der Übersetzer ist bei der Ausführung des Vertrages dazu verpflichtet, Mängel, die er bei der Ausgangsvorlage feststellt, unverzüglich an visavis-translation zu melden, bzw. Unklarheiten im Vorwege mit visavis-translation zu besprechen, um eine reibungslose Auftragsabwicklung und die einwandfreie Qualität der Übersetzung zu gewährleisten.

  1. Vergütung

    a) Die Vergütung, die der Übersetzter für seine Tätigkeit bekommt, ist in seinem Vertrag schriftlich vereinbart und versteht sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach der Anzahl der Wörter, Zeilen- und/oder Seitenanzahl oder pauschal zum vereinbarten Stundensatz. Außerdem wird dabei auch sprachliche Kombination, Schwierigkeitsgrad der Texte, Verwendung der Texte berücksichtigt.

    Dabei gilt:

    1 Zeile = 55 Anschläge (d.h. Zeichen inklusive Lehrzeichen), aber maximal 30 Zeichen (ohne Lehrzeichen)

    1 Seite = 30 Zeilen

    b) Der Übersetzer stellt visavis-translation eine entsprechende Rechnung unter detaillierter Auflistung seiner Leistung hat. Visavis-translation bezahlt die Rechnung spätestens 60 Kalendertage nach Rechnungsstellung.

    c) Um die steuerrechtlichen Pflichten, die sich aus seiner freiberuflichen Tätigkeit ergeben, insbesondere die ordnungsgemäße Versteuerung der von visavis-translation erhaltenen Honorare, kümmert sich selbst.

    d) Für Banküberweisungen außerhalb der Europäischen Union fällt eine Bearbeitungspauschale von 7,00€ an, die vom Rechnungsbetrag des Übersetzers abgezogen wird.

  2. Mangelansprüche, Verzug

    a) Wenn visavis-translation in der Übersetzung des Übersetzers Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder sonstige Mängel feststellt, hat visavis-translation die Wahl, (i) den Übersetzer die Mängel beseitigen zu lassen oder (ii) im Fall von groben Mängeln einen anderen mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen.

    b) Sofern visavis-translation den Übersetzer zur Mängelbeseitigung auffordert, ist der Übersetzer verpflichtet, sämtliche Mängel unverzüglich zu beheben.

    c) Sofern visavis-translation einen anderen mit der Mängelbeseitigung beauftragt, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Übersetzer zu tragen.

    d) Falls eine Beseitigung der Mängel, beispielsweise aufgrund der Anzahl oder Schwere der Mängel, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, ist visavis-translation berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entfällt der Honoraranspruch des Übersetzers.

    e) Der Übersetzer stellt visavis-translation von allen Ansprüchen Dritter frei, die an visavis-translation aufgrund etwaiger Mängel in der Übersetzung gestellt werden.

    f) Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsansprüche von visavis-translation bleiben unberührt.

    g) Falls der Übersetzer die Übersetzung nicht innerhalb der von visavis-translation gesetzten Frist liefert, gilt der Auftrag als nicht erfüllt. Der Vergütungsanspruch des Übersetzers entfällt, soweit sich aufgrund der verspäteten Lieferung der Übersetzung die Zahlung des Kunden von visavis-translation an visavis-translation verringert.

  3. Haftung

    a) Visavis-translation haftet für Schäden nur dann, wenn die Pflichten aus dem Vertrag vorsätzlich oder grob fahrlässig durch visavis-translation, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurden. Hiervon bleibt die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ebenso wie die Verletzung von sog. Kardinalpflichten unberührt.

    b) Die Haftung von visavis-translation für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden sowie Gewinnausfälle ist ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  4. Geheimhaltung

    Der Übersetzer unterliegt einer Schweigepflicht, im Hinblick auf alle Tatsachen, die ihm während seiner Zusammenarbeit für den Auftraggeber bekannt werden. Sämtliche Unterlagen, die der Übersetzer zur Auftragserledigung von visavis-translation zur Verfügung gestellt bekommt, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Nach abgearbeitetem Auftrag sind die betreffenden Daten durch den Übersetzer selbstständig und ohne vorherige Aufforderung seitens visavis-translation zu löschen. Sollten der Übersetzer diese Daten zwecks einer Nachbesserung benötigen, werden ihm diese nochmals durch visavis-translation zur Bearbeitung zugesandt.

  5. Urheberrecht

    a) Der Übersetzer garantiert visavis-translation, dass er die Übersetzung allein und selbst erstellt hat. Soweit dadurch Urheberrechte entstanden sind, garantiert der Übersetzer, dass diese allein ihm zustehen.

    b) Der Übersetzer überträgt visavis-translation mit Vertragsschluss ein ausschließliches, weltweites, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Hinblick auf alle bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten der Übersetzung.

    c) Visavis-translation ist berechtigt, das visavis-translation gewährte Nutzungsrecht an Dritte, insbesondere den Auftraggeber, weiter zu geben.

    d) Der Übersetzer verzichtet unwiderruflich auf seine Nennung als Urheber der Übersetzung.

  1. Kundenkontakt

    Der direkte Kontakt zwischen dem Übersetzer und den Kunden von visavis-translation während der Laufzeit des Vertrags bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch visavis-translation.

  2. Datenschutz

    a) Visavis-translation legt großen Wert auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Sofern der Übersetzer visavis-translation personenbezogene Daten übermittelt, ist visavis-translation berechtigt, diese Daten zu speichern, zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Anfertigung der gewünschten Übersetzung erforderlich ist. Visavis-translation wird alle personenbezogenen Daten des Übersetzers spätestens nach 24 Monaten automatisch oder unverzüglich auf eine entsprechende Aufforderung des Übersetzers hin vollständig löschen.

    b) Visavis-translation wird dem Übersetzer auf entsprechende Bitte hin unverzüglich kostenlos Auskunft über für den Übersetzer gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung erteilen. Übersetzer kann diese Daten jederzeit von visavis-translation berichtigen, sperren oder löschen lassen.

  3. Sonstige Bestimmungen

    a) Für alle Aufträge und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

    b) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Etwas anderes gilt, wenn der Übersetzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. In diesem Fall gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

    c) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

    d) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt.